Die Überwachung von Garten und Terrasse kann verhindern, dass sich unbefugte Personen Zutritt zum Haus verschaffen oder Gartenmöbel und Grill entwenden. Dabei ist die Kombination von Überwachung und abschreckenden Maßnahmen, wie einer Beleuchtung eine ideale Kombination.
Videoüberwachung
Die Videoüberwachung ist das Herzstück jedes Überwachungssystems. Unverzichtbar ist mittlerweile eine Verbindung mit dem Internet, was den Vorteil hat, dass der Besitzer über eine App sofort informiert wird, wenn die Aufzeichnung startet, wenn Bewegungen im Garten oder auf der Terrasse registriert wurden. Dadurch kann schnell gehandelt werden und Einbrecher vielleicht sogar auf frischer Tat von der Polizei ertappt werden.
Bei der Verbindung zum Internet, aber auch der internen Vernetzung mit anderen im bzw. um das Haus angebrachten Überwachungssystemen ist eine sichere LAN-Verbindung W-LAN zu bevorzugen. W-LAN hat den Nachteil, dass es zu Verbindungsabbrüchen kommen kann, wodurch Überwachungsbilder möglicherweise nicht lückenlos aufgezeichnet werden oder die Benachrichtigung via App nicht funktioniert. Obwohl der Aufwand der Verkabelung mittels LAN-Kabel höher ist, bietet sie auch einen höheren Sicherheitsfaktor.
Beleuchtung
Damit es überhaupt nicht zu einem Einbruch kommt, sollte gerade der Bereich um das Haus gut beleuchtet sein. Das bringt nicht nur Vorteile, wenn Eigentümer selbst am Abend durch den Garten oder über die Terrasse gehen, sondern kann Einbrecher abschrecken. Der größte Feind des Einbrechers ist das Licht, da er dadurch gut sichtbar für Nachbarn oder Passanten ist. Zwar bietet viel Licht keine 100 %ige Sicherheit, es schreckt jedoch viele Einbrecher ab.
Die ideale Beleuchtung für Garten und Terrasse sind LED-Strahler. Das Flutlicht ich geeignet für die Beleuchtung größerer Bereiche. Dank LED-Leuchtmittel sind die Strahler kostengünstig, haben jedoch eine Reichweite bis zu 100 Meter je nach Modell. Aktiviert kann die Beleuchtung mittels Bewegungsmelder werden. Das hat wiederum den Vorteil, dass die Beleuchtung nur aktiviert wird, wenn sie tatsächlich benötigt wird, wodurch wiederum Stromkosten eingespart werden können.
Abschreckung und schnelle Aufklärung
Es gibt die Möglichkeit unscheinbare Videokameras im Außenbereich zu montieren. Eine wesentlich größere abschreckende Wirkung haben jedoch Kameras, die durchaus an einer exponierten Stelle montiert werden. Wird dies mit einer Beleuchtungsanlage kombiniert, ist die abschreckende Wirkung noch größer.
Sollte sich ein Einbrecher dennoch nicht abschrecken lassen, haben die Eigentümer die Bilder gleich als Beweis. Der Vorteil ist, dass ich dadurch Diebstähle viel einfacher aufklären lassen. Bei guten Überwachungssystemen lassen sich aus den Videostrecken sogar Fahndungsbilder extrahieren. Da es immer häufiger vorkommt, dass ein Dieb bei mehreren Häusern bedient, können so auch valide Beweise gesammelt werden, die in der Dichte die Wahrscheinlichkeit erhöhen, die Person ausfindig zu machen.
Rechtliche Fragen
Besonders kritisch sind die Nachbarn, wenn ein Videoüberwachungssystem montiert ist, welches auch deren Grundstück einsehen kann. Hier sollte vorab ein klärendes Gespräch stattfinden, bei dem auch gezeigt wird, dass nur das eigene Grundstück gefilmt wird. Grundsätzlich ist es nur erlaubt, das eigene Grundstück zu filmen. Das Nachbargrundstück oder öffentliche Bereiche, wie ein Gehweg dürfen nicht gefilmt werden, sofern es dafür keine Ausnahmegenehmigung gibt. Im Zweifel ist ein Sichtschutz zu errichten, was allerdings wieder einem potenziellen Einbrecher zugutekommt.
Nicht nur die Videoüberwachung, sondern auch die Beleuchtung im Garten wirft rechtliche Fragen auf. Damit es nicht zu einem Nachbarstreit kommt, sollte die Beleuchtung ausschließlich auf das eigene Grundstück gerichtet werden.
Moderne Videoüberwachungssysteme bieten jedoch die Möglichkeit, die Bereiche, die gefilmt werden sollen, sehr genau einzustellen. Wer dennoch öffentliche Bereiche filmen möchte, muss diesen Schritt auch begründen können und eine Genehmigung vom Ordnungsamt einholen. Solche Genehmigungen werden jedoch nur selten erteilt, da es nur wenige Gründe für Ausnahmen gibt. Ein möglicher Grund wäre, wenn etwa eine Straße oder ein Gehweg bereits als Zuwegung für Einbrecher diente. Genehmigungen gibt es auch, wenn beispielsweise eine Region besonders von Einbruchskriminalität betroffen ist.
Unklarheiten gibt es auch, wenn es um die Aus- bzw. Verwertung der Filmmitschnitte geht. Grundsätzlich gibt es das sogenannte Recht am eigenen Bild, das auch für einen Einbrecher gilt. Dies bedeutet, dass Bilder aus einer Videoüberwachungskamera nicht einfach von Privatpersonen öffentlich gemacht werden dürfen. Kommt es zu einem Einbruch, werden die Bilder in der Regel der Polizei übergeben, die das Material anschließend auswertet. Nur die Polizei hat auch das Recht, die Bilder öffentlich beispielsweise für eine Fahndung zu verwerten.