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Schneeräumpflichten im Winter

das Grundstück vom Schnee befreien ist mühselig
Foto: solonko_sofiya via Twenty20

In den kalten Wintermonaten gibt es beinahe nichts Schöneres, als es sich drinnen im wohligen Wohnzimmer so richtig gemütlich zu machen. Vielleicht genießen auch Sie bereits die angenehme Wäre vor Ihrem knisternden Kamin, denn im Außenbereich gibt es schließlich nichts zu tun! Oder etwa doch? Tatsächlich gibt es auch in der kalten Jahreszeit einige Aufgaben, ohne die es nicht geht. Denn fallen erst einmal die ersten Flocken, muss der Schnee auf dem Bürgersteig vor dem eigenen Grundstück möglichst zeitnah weggeräumt werden, das schreibt die gesetzliche Schneeräumpflicht vor. Wer sich nicht dran hält, muss im schlimmsten Fall mit hohen Bußgeldern rechnen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie Ihrem Grundstück auch im Winter regelmäßig ein wenig Zuwendung schenken und sich an die gesetzlich vorgeschriebene Schneeräumpflicht halten.

Bäume, Sträucher und vor allem Flächen von Schnee befreien!

Natürlich kann Schnee als hervorragender Kälteschutz für Pflanzen dienen, doch wird er für die tragenden Äste und Zweige zu schwer, entwickelt sich daraus schnell eine Last. Damit die Zweige nicht abbrechen, können Sie den Schnee einfach durch sanftes Abkehren entfernen.

Doch mit den Bäumen und Sträuchern im Garten ist es nicht getan, denn auch die Grundstücksflächen wollen und müssen sogar von Schnee und Eis befreit werden. Eine effektive Befreiung beginnt daher mit der gezielten Bekämpfung von Eisbildung. Schließlich kann sich unter der wundervoll, weihnachtlichen Schneedecke sonst eine gefährliche Eisdecke verstecken. Bekämpfen Sie diese nicht rasch, können sich daraus binnen kürzester Zeit festgefrorene und besonders hartnäckige Eisflächen bilden. Diese lassen sich dann nur noch mit viel Aufwand, Mühe und Kraft entfernen. Es ist daher ratsam, die Eisbildung bereits von Anfang an im Griff zu haben.

Um Ihr Grundstück optimal von Eis und Schnee zu befreien und die Flächen wieder sicher begehbar zu machen, werden in der Regel Schneeschaufel und Besen verwendet. Gerade bei großen Grundstücken kann dies aber eine kräftezehrende und zeitraubende Arbeit sein. Hier können Maschinen helfen. Während große Schneefräsen zwar sicherlich die beste Lösung sind, sind erstklassige Geräte jedoch sehr teuer und nehmen zudem einen weiteren Platz im Gerätepark ein. Der Radialbesen kann hier daher die bessere Alternative sein. Mithilfe eines Radialbesens räumt man auch nasse, schwere Schneemassen leicht beiseite. Und während der anderen Jahreszeiten bietet ein Radialbesen weitere Vorteile, kann doch das Grundstück frei von Unkraut und Moosbildung gehalten werden.

Schneeräumpflicht für Eigentümer: Das sollten Sie beachten!

Die sogenannte Schneeräumpflicht (Lesetipp: Haftung beim Winterdienst) unterliegt der Verkehrssicherungspflicht. Diese wiederum gibt vor, dass Wege und Straßen zu keiner Zeit zu einer Gefahr werden dürfen. Eigentümer müssen im Winter also bereits in den frühen Morgenstunden dafür sorgen, dass sich Passanten auf dem Bürgersteig nichts brechen. Die Schneeräumpflicht gibt dabei folgende Regelungen vor:

  • Montag bis Samstag müssen die Bürgersteige von morgens um 7.00 Uhr bis abends um 20.00 Uhr frei von Schnee und gegebenenfalls gestreut sein. Am Sonntag von 8.00 oder 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
  • Außerdem müssen auf dem geräumten Gehweg problemlos zwei Menschen nebeneinander gehen können. Eigentümer haben dabei die Pflicht, den Bürgersteig vor dem Grundstück, also auch den Zugang und die Zufahrt zum Haus, zuverlässig von Eis und Schnee freizuhalten. Privatwege, wie etwa der Hauszugang, müssen allerdings nur auf einer Breite von etwa einem halben Meter eis- und schneefrei sein.
  • Bei besonders starkem Schneefall müssen Sie nicht durchgängig den ganzen Tag über Schnee räumen. Sind die Wege allerdings am Nachmittag wieder zugeschneit, müssen Sie allerdings nochmal ran. Am besten setzen Sie auch hier auf praktische Helfer und räumen den Schnee mit einer Maschine.

 

Wissenswert: Wer den Schnee nicht selbst beseitigen kann, muss sich um eine Vertretung bemühen. Das gilt auch dann, wenn Sie krank oder im Urlaub sind. Berufstätige müssen allerdings nicht extra zum Räumen nach Hause kommen, wenn der Schneefall den ganzen Tag andauert.

 

Schneeräumpflicht für Mieter

Auch, wenn Sie nur Mieter eines Hauses oder einer Wohnung sind, sollten Sie regelmäßig Schneeräumen, denn der Eigentümer kann diese Aufgabe an seine Mieter übertragen. Ist das der Fall, so ist dies im Mietvertrag oder aber in der Hausordnung geregelt. Alternativ dazu kann der Eigentümer auch selbst Hand anlegen oder aber einen Winterdienst beauftragen. Die Kosten hierfür werden dann üblicherweise auf die Mieter umgelegt.