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Gartenabfälle – kompostieren oder im Müllcontainer entsorgen?

Grünschnitt
Foto: dteurope / depositphotos.com

Im Normalfall können Gartenabfälle auf dem Kompost entsorgt werden. Kommt es dabei aufgrund der Jahreszeiten auf der hauseigenen Kompostieranlage zu Engpässen, fragen sich viele Gärtner, wo sie mit den pflanzlichen Überresten, die besonders in den Herbstmonaten anfallen, hinsollen. 

Auf Möglichkeiten wie ohne Genehmigung verbrennen oder die Gartenabfälle im Wald entsorgen, sollten Hobbygärtner jedoch unbedingt verzichten: Denn dies ist verboten und wird mit Geldstrafen geahndet. Aber was gehört alles auf den Kompost und welche Entsorgungsmöglichkeiten gibt es, wenn die heimische Kompostieranlage überquillt?

 Was sind Gartenabfälle?

 Gartenabfälle sind Reste pflanzlicher Herkunft, die von Mikroorganismen als Nahrung genutzt werden und dabei zersetzt werden. Übrig bleiben Nährstoffe, welche wiederum von Pflanzen verwertet werden. Auf diese Weise entsteht ein natürlicher Kreislauf, der wichtig ist für ein funktionierendes Ökosystem. Folgende Grünabfälle gehören dazu:

  • Verwelktes Laub
  • Wurzeln
  • Unkräuter
  • Äste & Sträucher
  • Rasen- und Grünschnitt
  • Bio-Abfall von Gemüse und Obst

 Wie kompostiert man richtig?

 Damit ein Kompost richtig funktioniert, müssen zwei Dinge stimmen: Feuchtigkeit und Belüftung! Deswegen ist es notwendig, Holzabfall von abgeschnittenen Ästen und Zweigen mit gut zerkleinertem Grünabschnitt vom Rasen oder Herbstlaub zu vermengen. Denn nur so können sämtliche Grünabfälle gleichmäßig verrotten. 

Auch beim Befüllen gibt es Regeln: Damit der Kompostierungsprozess optimal ablaufen kann, sollte der Kompostbehälter nicht einseitig befüllt werden. Achten Sie ebenfalls darauf, dass der Grünabschnitt, also das Laub und der abgeschnittene Rasen, bereits trocken sind. Hobbygärtner, die denken: Ach, was kann da schon passieren, werden geschwind merken, dass das Material nicht optimal verrottet, da der nasse Grünabfall schnell verklebt und dadurch eine ausreichende Durchlüftung und Sauerstoffzufuhr nicht stattfinden kann. 

 Was gehört in die Biotonne?

 Viele Gemeinden und Städte stellen Privathaushalten für ihren Grünabfall Biotonnen zur Verfügung. Was dann im Müllcontainer entsorgt werden darf, ist abhängig vom Wohnort. Warum dies so ist, ist schnell erklärt: Die verschiedenen Entsorgungsunternehmen haben unterschiedliche Möglichkeiten zur Verwertung, sodass keine einheitliche Norm für jedes Bundesland existiert. Um auf Nummer sicherzugehen, ist es für Hauseigentümer ratsam, sich beim zuständigen Entsorgungsträger zu informieren. Gartenabfälle, die auf jeden Fall in der Bio-Tonne entsorgt werden dürfen, sind folgende:

  • Abschnitte von Bäumen & Sträuchern
  • Biologischer Abfall von Gartenbeeten
  • Pflanzliche Überreste von Topfpflanzen, Blumen sowie Unkräuter

 Werden von den Entsorgungsämtern vor Ort keine Biotonnen zur Verfügung gestellt, müssen Gartenabfälle auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. Dasselbe gilt für Abfallmengen, die nicht kompostierbar oder zu umfangreich sind und keinen Platz in der Bio-Tonne finden. 

So können beispielsweise Stammholz sowie Astschnitt, dass nicht in eine Mülltonne passen, auf dem Recyclinghof abgegeben werden und dies bei überschaubaren Mengen sogar ohne etwas dafür bezahlen zu müssen. Wichtig hierbei ist, dass die Gartenabfälle ordnungsgemäß verpackt sind. Sind Sie sich unsicher, dann kontaktieren Sie den nächsten Wertstoffhof. 

Was gehört in den Grünschnittcontainer?

Auch im Grünschnittcontainer können Hobbygärtner ihre Gartenabfälle entsorgen. Diese Art von Container können bei der zuständigen Entsorgungsstation in unterschiedlichen Größen gemietet werden und werden dann zu festen Zeiten vom Entsorgungsträger entleert. Wichtig: Damit bei der Entleerung keine Teile vom Grünschnitt auf dem Gehweg oder der Straße landet, dürfen die Container nur bis zur Ladekante befüllt werden!

 Grünabfälle richtig entsorgen – Banderolen oder Abfallsäcke?

 Einige Kommunen verkaufen ebenso spezielle Banderolen, mit denen es möglich ist, Astschnitt ordnungsgemäß zu bündeln. Auch spezielle Sammelbeutel, in denen Eigenheimbesitzer lose Grünabfälle entsorgen können, sind in unterschiedlichen Preisklassen und Größen erhältlich. Diese werden dann zu festgesetzten Terminen vom Entsorger abgeholt und effizient genutzt. 

Für Verbraucher eine bequeme Lösung, da man sich den Weg zum Werkhof erspart. Was in den jeweiligen Abfallsack hinein darf, ist vom Versorgungsträger vorgeschrieben. Im Großen und Ganzen sind natürliche, unbehandelte Grünabfälle erlaubt. Eine Ausnahme hingegen gibt es: Küchenabfälle, auch wenn sie biologisch abbaubar sind, dürfen nicht in den Säcken entsorgt werden! 

 Darf man Grünabfälle im Garten verbrennen?

 Eigenheimbesitzer, die Grünabfälle verbrennen möchten, sollten sich im Voraus beim zuständigen Amt über die verschiedenen Bestimmungen informieren. Denn ein Vorhaben wie dieses ist nur unter Einhaltung diverser strenger Vorschriften oder überhaupt nicht erlaubt. Ebenfalls benötigen Sie zum Verbrennen von Grünabfällen eine Genehmigung! 

 Wurde die Erlaubnis eingeholt, gelten für das Verbrennen von Grünabfällen in den meisten Bundesländern unterschiedlich Bedingungen. So dürfen beispielsweise Abschnitte von Gehölzen lediglich unter der Woche zwischen acht und achtzehn Uhr verbrannt werden und dies nur, wenn es windstill ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Glut bis Sonnenuntergang erloschen ist. 

In einigen Kommunen wird das Verbrennen nur bewilligt, wenn eine andere Entsorgung wie zum Beispiel auf dem Werkhof nicht möglich ist und andere erlauben ein kontrolliertes Abbrennen nur in bestimmten Monaten des Jahres. In einigen Gemeinden ist das Verbrennen von Grünabfällen in geschlossenen Ortschaften sogar strengstens verboten. 

Gründe hierfür sind auf der starken Belastung für Mensch, Tier und Umwelt begründet, die laut Messungen mit einem offenen Feuer einhergehen können. Sie sehen schon: In jeder Region gelten andere Bestimmungen. Erkundigen Sie sich darum vorab bei der zuständigen Behörde und beantragen Sie, wenn möglich, eine Genehmigung. Ansonsten kann es aufgrund der gesetzlichen Regelung teuer werden!